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Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
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Ein Arbeitnehmer wollte Aufwendungen für sein Wohnmobil steuerlich als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung ansetzen. Das Finanzamt lehnte dies ab. Auch seine Klage beim Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hatte keinen Erfolg.
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Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule ihrer Kinder können unter Umständen als Schulgeld steuerlich berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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Das Finanzgericht Baden-Württemberg ließ die Aufwendungen für eine sogenannte Tiefe Hirnstimulation (THS), umgangssprachlich auch als "Hirnschrittmacher" bezeichnet, zur Behandlung einer Depression steuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu.
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Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat im Fall einer Gästekarte entschieden, dass es sich dabei um einen Mehrzweck-Gutschein handele und die Anbieterin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Die Revision ist bereits beim Bundesfinanzhof anhängig.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) sprach in einem Erbfall einer Vermächtnisnehmerin den vollen Erbfallkosten-Pauschbetrag von seinerzeit 10.300 Euro zu. Dadurch verringerte sich ihr steuerpflichtiger Erwerb entsprechend. Tatsächlich waren ihr Kosten in Höhe von nur 13,20 Euro entstanden.
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Das Niedersächsische Finanzgericht hat zu der bisher gerichtlich noch nicht entschiedenen Frage der Abziehbarkeit von Verteidigungskosten nach der Neufassung des § 12 Nr. 4 EStG Stellung genommen. Im entschiedenen Sachverhalt bejahte der Senat die berufliche Veranlassung.
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Da die Ausbildung zum Rettungssanitäter kürzer als ein Jahr dauert, gilt sie trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Hinblick auf den Kindergeldanspruch. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, können eine sogenannte pauschale Beihilfe erhalten. Dabei übernimmt der Dienstherr, ähnlich einem Arbeitgeberanteil, 50 Prozent der Beiträge. Nach einem aktuellen Urteil ist die pauschale Beihilfe zwar steuerfrei, mindert jedoch die Sonderausgaben für Krankenversicherungsbeiträge.
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Liegt der vom Finanzamt festgestellte Wert eines geerbten Grundstücks deutlich über dem zuvor angenommenen Verkehrswert, kann dies ein gewichtiger Grund sein, die im Erbschein festgelegten Erbanteile zu überprüfen. Finanzbehörden und Finanzgerichte müssen den Sachverhalt dann weiter aufklären.
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Die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Das Finanzgericht Düsseldorf befasste sich nun mit der Frage, ob Grundstücke, die zur landwirtschaftlichen Nutzung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen überlassen werden, zum schädlichen Verwaltungsvermögen gehören.