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Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
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Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz zusätzlich zur Wohnungsmiete als Werbungskosten abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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Ein gemeinnütziger Verein, der seinem Sponsor das Recht einräumt, auf die Sponsoringmaßnahme werblich und öffentlichkeitswirksam hinzuweisen, erbringt eine Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen Betriebsausgaben und keine Spenden vor.
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Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt kann erst eingeklagt werden, wenn der Anspruch zuvor bei der Behörde geltend gemacht wurde. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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Zuwendungen an eine Landesstiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn sie nach der Satzung nicht ausschließlich dem Land oder steuerbegünstigten Zwecken dienen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens nach dem sogenannten Bundesmodell für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungskonform hält.
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Wer einen Gewerbebetrieb gründet, um Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, diesen dann aber größtenteils selbst verbraucht, kann keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
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Der Eigentümer eines Grundstücks klagte gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Während des Verfahrens holte er ein Verkehrswertgutachten ein, woraufhin der Bescheid zu seinen Gunsten geändert wurde. Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, wer nun die Kosten des Verfahrens tragen muss.
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Das Finanzgericht Köln (FG Köln) hat entschieden, dass ein an die künftige Geschäftsführertätigkeit geknüpfter Kaufpreisanteil für eine GmbH-Anteilsveräußerung (Earn-Out) steuerlich als Arbeitslohn zu werten ist – und nicht als Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG. Das Urteil ist von hoher Relevanz für davon betroffene Gestaltungen. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig, die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
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Die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung bietet einen erheblichen Vorteil für Grundstücksunternehmen und ist in der Praxis von entsprechend großer Bedeutung. Ihre Voraussetzungen werden allerdings streng geprüft, so auch in einem Streitfall des Bundesfinanzhofs.
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Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann greifen, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einbringt, an der beide zu gleichen Teilen beteiligt sind.