Aktuelle Nachrichten der Bafin
Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
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Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de, keine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
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Erweiterung des Geschäftsbetriebes
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Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere vor Angeboten zum Erwerb von Aktien und angeblicher vorbörslicher Aktien (IPO-Aktien), die vorgeblich vermittelt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Ambassador Management GmbH mit vermeintlichem Sitz in Frankfurt am Main, die Ambassador Financial Group Ltd. und die Ambassador Global Systems LLC ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der amerikanischen Ambassador Financial Group, LLC. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp- und Telegram-Gruppen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet werden, über die betrügerische Handelsplattform TradeNova, die aktuell über die Website m.tradenovaeo(.)com erreichbar ist, Kryptowerte zu handeln. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die Handelsplattform TradeNova die Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website senvix(.)de. Dort bietet nach Erkenntnissen der BaFin die vermeintlich in Frankfurt ansässige Handelsplattform Senvix ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
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Die Krypto Holdings Ltd., angeblicher Sitz Frankfurt am Main und Widnau, Schweiz, bietet auf ihrer Website krypto-holdings(.)com sowie per unaufgeforderter telefonischer Kontaktaufnahme und E-Mail Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die hierfür erforderliche Erlaubnis wurde nicht erteilt.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten maxfuledge(.)com und trading-area.maxfuledge-v2(.)com/auth/register. Dort bietet nach Erkenntnissen der BaFin die vermeintlich in London bzw. Singapur ansässige Handelsplattform MaxFuledge ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Plattform bewirbt ihr Angebot über angebliche Kundenbetreuerinnen (maja.weis(at)maxfuledge.team und sophia.richter(at)maxfuledge.expert), deren tatsächliche Existenz fraglich ist.
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Das EU T+1 Industry Committee fragt Marktteilnehmer aktuell nach ihrem Vorbereitungsstand, um EU-Wertpapiertransaktionen ab Oktober 2027 schneller abzuwickeln. Die Abgabefrist hat es nun bis zum 2. Januar 2026 verlängert. Die BaFin begrüßt die Erhebung ausdrücklich und bittet alle Unternehmen mitzumachen, die sich noch nicht beteiligt haben.
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Orientierungshilfe zu IKT-Risiken bei KI