Bank- u. Kapitalmarkt aktuell

Aktuelle Nachrichten der Bafin

Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
  1. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website fidelity-ag(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgelder, sowie Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Festgeldangebote werden unter anderem von der E-Mail-Adresse festgeld[at]fidelity-ag(.)com versandt. Die Angebote stammen nicht von der schweizerischen Fidelity Treuhand und Verwaltungs AG oder einem anderen Unternehmen der Marke „Fidelity“. Die in diesem Zusammenhang bei den angerufenen Personen angezeigte Telefonnummer der FIL Fondsbank GmbH wird missbräuchlich verwendet. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl, einschließlich manipulierter Rufnummernanzeige (Caller-ID-Spoofing).
  2. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblichen Unternehmen Moj Finances, Sofort Kredit Group, Fran Finanzen und Norrsken Gruppe. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber auf den Websites moj-finances(.)com, sg-de(.)com, franfinanzen(.)com und norrsken-gruppe(.)com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte an.
  3. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bxforex(.)com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
  4. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Paragonix Edge. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites paragonixedge(.)org, hhessel(.)com, funkmp(.)com und altenweerth(.)com ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
  5. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 07. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der pferdewetten.de AG festgesetzt.
  6. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 07. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der pferdewetten.de AG festgesetzt.
  7. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt.
  8. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt.
  9. Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website parex-am.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
  10. Quantencomputer werden neue Möglichkeiten eröffnen - für Unternehmen des Finanzsektors, aber auch für kriminelle Akteure. Umso wichtiger ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen und zu handeln. Die G7 Cyber Expert Group hat dafür einen konkreten Fahrplan entwickelt.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.