Aktuelle Nachrichten der Bafin
Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
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In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip. Über diese Websites betreibt die angeblich in Berlin ansässige Bitwerk ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen und ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen. Konkret bietet sie dort den Handel mit Kryptowerten und Aktien an.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor, in denen eine Verlinkung zur Website gravmor(.)com enthalten ist. Diese vermeintliche Handelsplattform wird vermutlich von der angeblichen Firma Gravmor mit vorgeblicher Niederlassung in Hamburg (Poststraße 33) betrieben. Die Firma bietet ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die unbekannten Betreiber behaupten, von der angeblichen FINA EU (European Financial Authority) beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall. Die FINA EU ist keine Aufsichtsbehörde und sie beaufsichtigt auch keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Orange Cat Energy Technology Co. Ltd. mit Sitz in Hongkong eine Vermögensanlage in Form einer sonstigen Anlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Deutschland öffentlich anbietet. Dabei handelt es sich um die Vermietung von Powerbank Ladestationen („Gerätekooperation“). Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Zazoon AG in Deutschland Wertpapiere in Form von eigenen Aktien ohne den dafür erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Zwar hat die Zazoon AG einen von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gebilligten Prospekt. Es liegt jedoch keine wirksame Notifizierung nach Deutschland vor. Das Angebot erfolgt über die Internetseite zazoon(.)com.
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Informationen zum vergebenen Auftrag sind der folgenden Datei zu entnehmen.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website calculusinv(.)com sowie auf Social Media-Kanälen wie der Gruppe „Calculus Investment Academy VIP Y“. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das vermeintlich in New York bzw. Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Calculus Investments Ltd ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Es wird vermutet, dass der als Gründer des Unternehmens auftretende Prof. Tobias Fischer tatsächlich nicht existiert. In diesem Zusammenhang werden auch der Erwerb und der Handel mit dem CVUZ-TOKEN über die Krypto-Handelsapp „GVEXPRO“ beworben. Dort eingezahlte Gelder sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verloren.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website blockshape(.)eu. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige Blockshape ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bietet sie den Handel mit Finanzinstrumenten an.
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Konsultation 02/2026: Entwurf zum Rundschreiben xx/2026 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk (Vergleichsversion: geltende MaRisk vs. Konsultationsfassung)
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Konsultation 02/2026: Entwurf zum Rundschreiben xx/2026 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk (Konsultationsfassung)