Aktuelle Nachrichten der Bafin
Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website alijz(.)com sowie WhatsApp-Gruppen, die unter der Firma AL Konzept GmbH & Co. KG betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über eine App mit dem Namen alijzspro in Finanzinstrumente zu investieren. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.
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Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer AG gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 6. März 2026 eine Prüfung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses der Gerresheimer AG für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2025 und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts eingeleitet.
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Änderung der Anschrift
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Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website europecapitalmarkets(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Equity Research Ventures PTE. LTD., nach eigenen Angaben mit Sitz in Singapur, die Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Co-Investment AlleAktien Wealth x SpaceX“ ohne den dafür erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Es handelt sich dabei um eine Vermögensanlage in Form von sonstigen Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Das Angebot erfolgt über die Internetseiten go.alleaktien(.)com/spacex, wealth.alleaktien(.)com/spacex und bettermarkets(.)app/waitlist.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die TGI AG mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, unter der Oberbezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“ Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich anbietet. Es handelt sich dabei um Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewähren. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde für keine der angebotenen Vermögensanlagen ein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
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Interessierte können sich ab sofort für die zweite Kapitalmarktkonferenz der BaFin anmelden. Sie findet am 23. Juni 2026 im Kap Europa in Frankfurt am Main statt.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite richmond365(.)com. Über die Website werden ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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Programm zur Kapitalmarktkonferenz 2026