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Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
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Eine Erblasserin war an einer GmbH & Co. KG beteiligt und hatte noch eine Darlehensforderung gegenüber der Gesellschaft. Das Finanzgericht Münster musste klären, ob diese Forderung bei der Bewertung der Finanzmittel für Zwecke der Erbschaftsteuer wertmindernd verrechnet werden darf.
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Wer umzieht, um sich in der neuen Wohnung ein adäquates Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten steuerlich nicht als Werbungskosten abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof – entgegen der Vorinstanz – entschieden.
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Der Bundesfinanzhof hatte in der Vergangenheit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge bejaht. Nun liegt eine anderslautende Entscheidung vor: Der Anstieg der Marktzinsen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine würden deren Höhe rechtfertigen.
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Wann sind Unterrichtsleistungen umsatzsteuerfrei – und wann nicht? Fragen hierzu kommen in der Beratungspraxis häufig auf. In dem vielfältigen Markt der Fortbildungsangebote fällt die Abgrenzung oft schwer. Werden jedoch die Leistungen als steuerfrei behandelt, ohne dass dies sichergestellt ist, kann dies – auch Jahre später noch – zu hohen Nachzahlungen führen. Dieser Beitrag gibt anlässlich einer BFH-Entscheidung eine Systematik der Umsatzsteuerbefreiung von Unterrichts- und anderen Schulungsleistungen.
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Die persönliche Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit ist auch dann gewährleistet, wenn ein Mitunternehmer vornehmlich die kaufmännische Führung und Organisation der Praxis übernimmt. Dies hat der Bundesfinanzhof im Fall einer Zahnarztpraxis entschieden.
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Steht Personen, die in Deutschland Steuern zahlen und in der Schweiz wohnen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu? Das Finanzgericht Köln hält dies für möglich und hat dem Europäischen Gerichtshof nun diese Frage vorgelegt.
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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom eine Hauptleistung im Rahmen der Vermietung von Wohnraum darstellt. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf festgestellt.
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Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vorstandsmitglied sind steuerlich anzuerkennen. Nur in Ausnahmefällen kann eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden, die dann zu höheren Körperschaftsteuern beim Unternehmen führt.
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Entgelte für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau können der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.