Steuerrecht aktuell

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Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
  1. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Fahrtkosten eines selbstständigen IT-Beraters befasst.
  2. Der Bundesfinanzhof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Merkmalen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigten Verwaltungsvermögens auseinandergesetzt. Zum Erbe in dem Fall gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.
  3. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Finanzverwaltung entschieden.
  4. Unterhaltsleistungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 Euro nicht übersteigt. Unterhaltsleistungen sind dabei nicht (sofort) in die Vermögensberechnung einzubeziehen.
  5. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Dem hat sich ein Finanzgericht nun entgegengestellt.
  6. Die Kapitalertragsteuer bei sogenannten Cum/Ex-Geschäften ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu.
  7. Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker diejenige Person anzusehen, die nach der Stiftungssatzung potenziell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann.
  8. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.
  9. Das steuerfreie Familienheim im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) kann nicht durch ein vergleichbares, ebenfalls zur Erbmasse gehörendes Objekt ersetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hervor.
  10. Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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