Bank- u. Kapitalmarkt aktuell

Aktuelle Nachrichten der Bafin

Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
  1. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der AjiRock Credit Union über die Website ajirockcreditunion(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die AjiRock Credit Union tritt auch als AjiRock Kreditgenossenschaft auf.
  2. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BKM Markets über die Websites bkm-markets(.)com und trade.bkm-markets(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird ein vermeintliches Garantieschreiben mit dem Logo der BaFin verwendet. Hierbei handelt es sich nicht um ein offizielles, autorisiertes Schreiben der BaFin.
  3. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen wie z.B. „S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“, „M2 Robeco Value Investing Kreis“ und „999 Robeco Investment Strategiezentrum - Blockhandel“, die angeblich von Mitarbeitern des in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmens Robeco Deutschland, Zweigniederlassung der Robeco Institutional Asset Management B.V. („Robeco“), betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App „RBC NL“ Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit Robeco, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Robeco vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen oder andere soziale Kanäle. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.
  4. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website globalfinanzen(.)com. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Kredite an.
  5. Die BaFin ist am 21. November 2026 auf dem Börsentag Hamburg vertreten.
  6. Die BaFin ist am 10. Oktober 2026 auf dem Börsentag Berlin vertreten.
  7. Die BaFin ist vom 26. bis zum 30. August 2026 auf der gamescom in Köln vertreten.
  8. Die BaFin ist am 21. Februar 2026 auf dem Börsentag Frankfurt vertreten.
  9. Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die TPK Vermögensverwaltungs KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der AuA 24 AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
  10. Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro gegen die Reisebank AG festgesetzt. Grund für die Bußgelder sind Mängel in der Geldwäsche-Prävention. Das Institut hat zum einen seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen verletzt und verfügte dadurch nicht über eine ordnungsgemäße Kontenabrufdatei. Zum anderen hatte das Institut gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Iran-Transaktionen verstoßen.
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