WK Rechtanwälte - Rechtsblog
15
Apr

BGH: Urteil zur Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten bei Diesel-Fällen

Der BGH hat mit Urteil vom 13.04.2021 Az. VI ZR 274/20 entschieden, dass VW auch die Finanzierung eine PKW mit der Abgasmanipulation als Schaden ersetzen muss. Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs, das mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5, ausgestattet ist. Dieser Motor hatte eine Steuerungssoftware, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befand. Im Prüfstandsbetrieb führte die Software zu einer erhöhten Abgasrückführung im Vergleich zum Normalbetrieb, wodurch die Grenzwerte für Stickoxidemissionen der Abgasnorm Euro 5 auf dem Prüfstand eingehalten werden konnten.

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat das angefochtene Urteil bestätigt und die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

Die Vorinstanzen haben auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung zutreffend angenommen, dass die Beklagte die Klägerin durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Die Klägerin ist daher gemäß §§ 826, 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, als wäre es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen. Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten. Einen Vorteil, der im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen wäre, hatte die Klägerin durch die Finanzierung nicht. Die Finanzierung verschaffte der Klägerin keinen Liquiditätsvorteil im Vergleich zu dem Zustand, der bestanden hätte, hätte sie vom Kauf Abstand genommen. Die Finanzierungskosten erhöhen auch nicht den objektiven Wert des Fahrzeugs und vergrößern damit nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat.

15
Apr

VW Abgasskandal: VW-Tochter Audi muß für Audi A6 3.0 TDI Schadenersatz leisten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 29.03.2021, Az.: 4 O 1730/20, eine weitere wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal erlassen und einem d Audi A6-Fahrer mit dem Dieselmotor EA896 bzw. EA897 Schadensersatz  zuerkannt. Diese Motoren haben eine Abgasmanipulationssoftware. Auch im Hinblick auf einen 3,0 Liter Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 musste der Autobauer aus Ingolstadt bereits eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken. Das LG Marburg stellte mit Urteil vom 29.10.2020, 2 O 67/20, fest, dass die Audi AG wegen der Manipulationen an einem 3.0 V6 Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 haftet.

15
Apr

VW-Abgasskandal: Schadensersatz trotz Verjährung

In einem aktuellen Urteil hat  das LG Nürnberg-Fürth mit seiner Entscheidung vom 09.03.2021, Az.: 9 0 7845/20 entschieden, dass VW gem. § 852 BGB auch Schadensersatz leisten muss. Dies hat zur Folge, dass alle Käufer, die ihren Schadensersatz noch nicht geltend gemacht haben und ein Klage gem. § 826 BGB auf Grund Verjährung scheitern würden, ihren Schadensersatzanspruch maximal 10 Jahre geltend machen können.  Im Fall hatte der Käufer den VW vor der Bekanntmachung des Skandals durch VW bei einem VW - Händler gekäauft und seine Klage erst 2020 eingereicht. VW hatte sich auf Verjährung berufen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah keine Verjährung  und verurteilte die Volkswagen AG vollumfänglich zu Schadensersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB. Der Anspruch besteht dabei exakt in der gleichen Höhe wie die verjährte Forderung gemäß § 826 BGB.  § 852 BGB hat eine andere Verjährungsregelung von 10 Jahren als § 826 BGB, der nach drei Jahren verjährt.

17
Okt

BGH: Urteil im VW Dieselskandal

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat mit Urteil vom 25.05.2020 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen.

05
Dez

Mit Urteil vom 18.07.2018 Az. 2 StR 416/16 hat der BGH entschieden, dass Grundsätzlich auch ein Verbotsirrum bei Fehlvorstellungen des Täters von der Erlaubnispflicht des Betreibens von Bankgschäften vorliegen kann und entsprechend vom Gericht zu würdigen ist. Im Vorliegenden Fall hatte der Angeklagte schlüsselfertige Bauprojekte erstellt und ist später auch dazu übergegangen, ohne Erlaubnis der Bankaufsicht (BaFin) Darlehen in der Größe von 50.000 DM bis 380 Mio. Euro auszugeben. Im Verfahren hatte er sich auf Verbotsirrtum berufen. Der BGH sah dies aber im vorliegenden Einzelfall anders und sah einen vermeidbaren Verbotsirrtum, so dass es bei der Verurteilung der Vorinstanz blieb. Sie gelangen hier zur Entscheidung des BGH ....

24
Aug

BFH: Anforderung an die Rechnung beim Vorsteuerabzug - Änderung der Rechsprechung

Mit Urteil vom 21.06.2018 - Az. V R 25/15 hat der BFH seine Rechtsprechung zu der Anforderung einer Rechnungsanschrift als Voraussetzung des Vorsteuerabzug geändert. Hiergrund war das Urteil des EuGH vom 15.11.2017 Az. C-374/16. Der EuGH hat in dieser Entscheidung bestimmt, dass  Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a in Verbindung mit Art. 226 Nr. 5 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem  dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Der BFH hat daher entschieden, dass als vollständige Anschrift eines leistenden Unternehmes es für den Vorsteuerabzug auch eine Briefkastenanschrift ausreichend ist, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift auch erreichbar ist. Nicht mehr erforderlich ist, wie nach der alten Rechtsprechung des BFH, dass der Unternehmer auch unter der Anschrift seine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt z.B. Anschrift des Betriebes etc. 

11
Feb

BFH: Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben

Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29. August 2017 VIII R 32/15 entschieden hat, wirkt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zu Lasten des Miterben, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat.Im Streitfall war die Klägerin gemeinsam mit ihrer Schwester Erbin ihrer verstorbenen Mutter. Die Erblasserin hatte in den Jahren 1993 bis 1999 Kapitaleinkünfte im Ausland erzielt, die sie nicht in ihren Einkommensteuererklärungen angegeben hatte. Seit 1995 war sie aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, wirksame Einkommensteuererklärungen abzugeben. Die Steuererklärungen der Erblasserin waren unter Beteiligung der Schwester der Klägerin (Miterbin) erstellt worden. Dieser war spätestens ab Eintritt des Erbfalls bekannt, dass die Mutter (Erblasserin) ihre Kapitaleinkünfte in den Einkommensteuererklärungen zu niedrig angegeben hatte. Das Finanzamt (FA) erließ gegenüber der Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Erblasserin geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen es die Steuer für die nicht erklärten Zinsen nachforderte.BFH Urteil vom 29.8.2017   VIII R 32/15

01
Nov

Bundesverfassungsericht: Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften mit Art. 3 GG unvereinbar

Mit Beschluss vom 29. März 2017 Az. 2 BvL 6/11 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgeselltschaften bei anteiliger Übertrag (schädlicher Beteiligungsgerwerb) mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und damit verfassungswidrig ist. Die Regelung in § 8c Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG), wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden (schädlicher Beteiligungserwerb), ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar. Gleiches gilt für die wortlautidentische Regelung in § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG in ihrer bis 31. Dezember 2015 geltenden Fassung.

Stiftung

Allgemein

Nachdem sich der Wohlfahrtsstaat aus vielen Bereichen der Vorsorge zurückzieht, wurde im Jahr 2002 das Stiftungsrecht durch den Gesetzgeber erneuert und das Errichten von Stiftungen durch private Personen erleichtert. Der Staat wollte damit private Initiative für die Förderung des Gemeinwohls fördern. Stiftungen können vielfälltige Aufgaben im gesellschaftlichen Bereich erfüllen. Zu nennen sind z.B. Stiftungen im Bereich der Bildung Stiftungen im Bereich der Politik Stiftungen im Bereich der Behindertenfürsorge Stiftungen im Bereich des Tierschutzes etc. Stiftungen im Bereich von Unternehmen  

Regelungen

In den §§ 80 ff. BGB ist die Stiftung geregelt. Im Steuerrecht wurden erhebliche Steuerbegünstigungen für das Errichten von Stiftungen geregelt. So kann der Stifter nach dem Einkommensteuergesetz Aufwendungen für eine Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 Euro von der Steuer absetzen.  

Problembereiche

Bei der Errichtung und Führung von Stiftungen gibt es viele Fragen und Problembereiche. Zu nennen sind steuerschädliche Gestaltungen,  Verbot auch der mittelbaren Begünstigung von Pflegeheimen (§ 14 HeimG), schädliche Anlage des Stiftungsvermögens, Haftung des Stiftungsvorstandes etc. Stiftungen sollten daher nur durch fachkundigen Rat errichtet und laufend betreut werden. 

Vorsorgeverfügungen

Vertrauen ist gut – Vorsorge ist besser

Rechtzeitig über Vorsorgeverfügungen wie z.B.  Patientenverfügung und co. nachdenken hat erhebliche Vorteile.  Tagtäglich machen wir uns Gedanken um die Zukunft - und diese Gedanken bringen nicht nur Vorfreude, sondern auch Ängste zutage. Wo bin ich in zehn Jahren? Werde ich meine Ziele erreichen? Bleibe ich gesund? Wie sind die Umstände meines Todes? Werde ich Schmerzen ertragen müssen? All das kann man nicht wissen, und doch versuchen wir uns so gut es geht für die Zukunft vorzubereiten. Wir kümmern uns um die Rente, um die Familie und die meisten haben sogar ein Testament. Aber trotz der Angst irgendwann keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können und der Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, haben die wenigsten Menschen eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und/ oder eine Vorsorgevollmacht. In Zahlen gesprochen bedeutet dies, dass zwar 70 Prozent der Deutschen bereits einmal über eine Patientenverfügung nachgedacht haben, aber lediglich 10 Prozent sind tatsächlich im Besitz einer solchen.

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