Rechtsinformationen im Erbrecht z.B.Testament, Pflichtteil etc.
Nachdem sich der Wohlfahrtsstaat aus vielen Bereichen der Vorsorge zurückzieht, wurde im Jahr 2002 das Stiftungsrecht durch den Gesetzgeber erneuert und das Errichten von Stiftungen durch private Personen erleichtert. Der Staat wollte damit private Initiative für die Förderung des Gemeinwohls fördern. Stiftungen können vielfälltige Aufgaben im gesellschaftlichen Bereich erfüllen. Zu nennen sind z.B. Stiftungen im Bereich der Bildung Stiftungen im Bereich der Politik Stiftungen im Bereich der Behindertenfürsorge Stiftungen im Bereich des Tierschutzes etc. Stiftungen im Bereich von Unternehmen
In den §§ 80 ff. BGB ist die Stiftung geregelt. Im Steuerrecht wurden erhebliche Steuerbegünstigungen für das Errichten von Stiftungen geregelt. So kann der Stifter nach dem Einkommensteuergesetz Aufwendungen für eine Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 Euro von der Steuer absetzen.
Bei der Errichtung und Führung von Stiftungen gibt es viele Fragen und Problembereiche. Zu nennen sind steuerschädliche Gestaltungen, Verbot auch der mittelbaren Begünstigung von Pflegeheimen (§ 14 HeimG), schädliche Anlage des Stiftungsvermögens, Haftung des Stiftungsvorstandes etc. Stiftungen sollten daher nur durch fachkundigen Rat errichtet und laufend betreut werden.
Rechtzeitig über Vorsorgeverfügungen wie z.B. Patientenverfügung und co. nachdenken hat erhebliche Vorteile. Tagtäglich machen wir uns Gedanken um die Zukunft - und diese Gedanken bringen nicht nur Vorfreude, sondern auch Ängste zutage. Wo bin ich in zehn Jahren? Werde ich meine Ziele erreichen? Bleibe ich gesund? Wie sind die Umstände meines Todes? Werde ich Schmerzen ertragen müssen? All das kann man nicht wissen, und doch versuchen wir uns so gut es geht für die Zukunft vorzubereiten. Wir kümmern uns um die Rente, um die Familie und die meisten haben sogar ein Testament. Aber trotz der Angst irgendwann keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können und der Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, haben die wenigsten Menschen eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und/ oder eine Vorsorgevollmacht. In Zahlen gesprochen bedeutet dies, dass zwar 70 Prozent der Deutschen bereits einmal über eine Patientenverfügung nachgedacht haben, aber lediglich 10 Prozent sind tatsächlich im Besitz einer solchen.