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Stiftungen

1. Allgemein

Nachdem sich der Wohlfahrtsstaat aus vielen Bereichen der Vorsorge zurückzieht, wurde im Jahr 2002 das Stiftungsrecht durch den Gesetzgeber erneuert und das Errichten von Stiftungen durch private Personen erleichtert. Der Staat wollte damit private Initiative für die Förderung des Gemeinwohls fördern.

2. Stiftungszwecke

Stiftungen können vielfälltige Aufgaben im gesellschaftlichen Bereich erfüllen. Zu nennen sind z.B. Stiftungen im Bereich der Bildung Stiftungen im Bereich der Politik Stiftungen im Bereich der Behindertenfürsorge Stiftungen im Bereich des Tierschutzes etc.

3. Stiftungen im Bereich von Unternehmen  

Viele erfolgreiche Unternehmer gründen Stiftungen, damit im Erfall die Erbschaftsteuerbelastung gesenkt wird bzw. das Firmenvermögen zum großen Teil erhalten bleibt. Neben dieser Intention möchten die Firmengründer jedoch auch ihr soziales Engagement über ihre Tod hinaus fortführen. Zu nennen sind folgende Unternehmensstiftungen:

4. Regelung der Stiftung

In den §§ 80 ff. BGB ist die Stiftung geregelt. Im Steuerrecht wurden erhebliche Steuerbegünstigungen für das Errichten von Stiftungen geregelt. So kann der Stifter nach dem Einkommensteuergesetz Aufwendungen für eine Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 Euro von der Steuer absetzen. Problembereiche Bei der Errichtung und Führung von Stiftungen gibt es viele Fragen und Problembereiche. Zu nennen sind steuerschädliche Gestaltungen,  Verbot auch der mittelbaren Begünstigung von Pflegeheimen (§ 14 HeimG), schädliche Anlage des Stiftungsvermögens, Haftung des Stiftungsvorstandes etc. Stiftungen sollten daher nur durch fachkundigen Rat errichtet und laufend betreut werden. 

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