Allgemein
Die Komplexität unseres Steuersystems bedingt es, dass auch dem mit der Wahrnehmung der steuerlichen Interessen des Steuerpflichtigen beauftragten Steuerberater Fehler unterlaufen. Derartige Fehler können zu nicht unerheblichen wirtschaftlichen Nachteilen bei dem Geschädigten führen.
In einer derartigen Situation steht der Geschädigte häufig vor dem Problem, dass ihm für die Geltendmachung seines durch die Falschberatung erlittenen Schadens die volle Beweislast obliegt. Um diesen Nachteil ausgleichen zu können, benötigt der Geschädigte einen rechtlichen Berater, der mit dem Steuerrecht bestens vertraut ist.
Auf Seiten des Steuerberaters droht im Rahmen von Haftungsprozessen immer das Damoklesschwert der persönlichen Haftung. Selbst wenn der geltend gemachte Schadensersatzanspruch durch eine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist, besteht das Risiko einer Verteuerung der Haftpflichtprämien. Darüber hinaus sind regelmäßig Selbstbehalte zu tragen. In manchen Fällen sieht die Versicherungspolice sogar eine Anrechnung des Honorars vor, das der Steuerberater für die den Schaden begründende Leistung erhalten hat.
Auch wenn der Steuerberater prozessual insoweit im Vorteil ist, als dass er nur die den Anspruch hindernden Umstände darlegen und beweisen muss, so bereitet schon dies häufig genug Probleme, da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Ordnungs-mäßigkeit der Leistungserbringung durch den Steuerberater stellt
Unsere Tätigkeit
Ansprechpartner
Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Michael Wenni