Donnerstag, 10 August 2017 23:00

BGH: Kündigung von Bausparverträgen zulässig

Bausparer können sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen nicht wehren. Ein Bausparvertrag ist nach dem BGH kein Sparvertrag. Einen Bausparvertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)  in Karlsruhe. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht. (Az. XI ZR 185/16 u.a.)  Jedoch hat der BGH in diesen Entscheidungen auch gesagt, dass sich je nach Vertragszweck auch etwas anderes ergeben kann. Der BGH weist aber auf eine Ausnahme hin: „Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Falle eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. In einem solchen Fall ist der Vertragszweck von den Vertragsparteien dahingehend modifiziert, dass er erst mit Erlangung des Bonus’ erreicht ist“. Es muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob man der Kündigung widersprechen kann. Je nach Vertragszweck und Vertragsbedingungen kann eine Kündigung der Bausparkasse nicht rechtmäßig sein.   

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