Freitag, 02 Dezember 2016 13:26

Insolvenzverfahren

1. Allgemein

Damit die Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gleichmäßig befriedigt werden, kann auf Antrag eines Gläubigers oder auch des Schuldners die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Aber auch eine Unternehmenssanierung kann durch die Insolvenz und die Vorlage eines Sanierungs- und Insolvenzplanes durchaus sinnvoll sein, jedoch hat diese vom Gesetzgeber geschaffene Sanierungsmöglichkeit bisher in der Praxis nicht sehr viel Anklang gefunden. Der Schuldner sollte aber bei den ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten nicht solange zuwarten, bis die Bank den "Geldhahn" zudreht oder bis er vollkommen zahlungsunfähig ist, sondern er sollte sich frühzeitig um eine au8ßergerichtliche Sanierung seiner finanzielllen Dinge kümmern. Wir helfen Ihnen dabei gerne.  

2. Ablauf des Insolvenzverfahrens

Ist auf Grund vielfacher Zwangsvollstreckungsmaßen der Gläubiger eine Sanierung nicht mehr möglich, kann die Eröffnung des insolvenzverfahrens beantragt werden. Ein Geschäftsführer einer juristischen Person muss innerhalb einer Frist bei Eintritt von Insolvenzgründen den Insolvenzantrag stellen, sofern er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht beseitigen kann. Anderenfalls kann er Haftungsansprüchen oder gar dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung ausgesetzt sein. Durch die Einführung der Verfahrenskostenstundung ist es leichter möglich, dass ein Insolvenzverfahren eröffent wird.

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