Nein. In der Regel sind die Inkassounternehmen nicht günstiger mit Ihrer Dienstleistung als Anwälte. Im Gegenteil. Sofern man noch einen Anwalt einschalten muss, macht die gesonderte Beauftragung eines Inkassobüros keinen Sinn. Denn der Anwalt muss sich die Hälfte der außergerichtlichen Gebühren z.B. für das Mahnschreiben zur Hälfte anrechnen lassen. Das Inkassobüro, das mit einem Vertragsanwalt zusammenarbeitet, verdient die volle Gebühr und der Gläubiger zahlt insgesamt mehr.
Besser und schneller ist es, gleich einen Anwalt einzuschalten, der das gesamte Mahnwesen übernimmt.
Auch gibt es sehr dubiose Geschäftsgebahren, wie das Beispiel im Internet unter Frag- Rechtstipps.de zeigt. Glaubt man dem Fragesteller, so hat dieser bereits seit 1996 130 Euro jährlich durchschnittlich an dieses Inkassounternehmen bezahlt und das bei einer Hauptforderung von 1000 Euro. Zusätzlich soll dieser nach Kündigung lt AGB auch noch 600 Euro bezahlen. Dies ist äußerst fragwürdig und Gläubiger sollten in der Regel gleich einen Anwalt aufsuchen.