Das GWG stellt umfangreiche Sorgfaltspflichten auf.


Diese werden unterschieden in

  1. allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG),
  2. vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG),
  3. verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG).

 

Diese kann man organisatorisch strukturieren in

  • betriebsinterne Maßnahmen und
  • kundenbezogene Maßnahmen.

Die Nichtbeachtung und Einhaltung dieser Pflichten sind bußgeldbewehrt. Die Verpflichteten müssen die Sorgfaltspflichten einhalten. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000.000 Euro bestraft werden (§ 56 Abs. 2 Ziff. 1 GwG). Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Auf den folgenden Unterseiten werden die Sorgfaltspflichten und erforderlichen Maßnahmen im Einzelnen erläutert.

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