WK Rechtanwälte - Rechtsblog https://www.wk-anwaelte.de Thu, 28 Mar 2024 18:02:08 +0000 Joomla! - Open Source Content Management de-de Unternehmensbewertung https://www.wk-anwaelte.de/informationen/rechts-informationen/item/43-unternehmensbewertung https://www.wk-anwaelte.de/informationen/rechts-informationen/item/43-unternehmensbewertung 1. Allgemein Anlässe für die Unternehmensbewertung oder Bewertung einer Firma…

4. Unternehmensverkauf  

Unternehmensbewertung spielt auch bei einem Unternehmensverkauf bzw. bei einer Unternehmensnachfolge eine große Rolle. Häufig wird der Ertragswert für die Ermittlung des Unternehemenswertes herangezogen. Streitigkeiten ergeben sich oft bei Bewertungsfragen z.B. Bewertung teilfertiger Arbeiten, Bewertung des good-will etc.    

5. Urteile zur Unternehmensbewertung  

Hier finden Sie Urteile zur Unternehmensbewertung verschiedener Gericht und Instanzen.

BGH, Urteil vom 25.11.1998 - XII ZR 84/97

1.Für die Ermittlung des Wertes des Endvermögens nach § 1376 BGB sind auch Beteiligungen an        Personengesellschaften mit dem objektiven Verkehrswert zu veranschlagen.

2.Gesellschaftliche Abfindungsklauseln wirken sich wertmindernd aus, wenn deren Voraussetzung im   Bewertungszeitpunkt vorliegen, oder sich die eingeschränkte Verwertbarkeit nach der Verkehrsanschauung auf den Wert auswirkt.

 

Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich BGHZ (NJW 1982, S. 2441 ff)

Bei der Ermittlung des Wertes des Nachlasses sind Gesellschaftsanteile des Erblassers grundsätzlich mit ihrem vollen wirklichen Wert zu bewerten.

BGH NJW 1973, 509

Bei Fortführung eines Unternehmens ist grundsätzlich der Ertragswert bei der Bewertung zu ermitteln, wobei bei Handeslgeschäften auch der innere Wert (good-will) mit zu berücksichtigen ist. Liquidationsbwerte dürfen grundsätzlich nicht der Bewertung zu Grunde gelegt werden. Der good will fällt nicht unter § 2313 Abs. 2 BGB.

BGH, Urteil vom 08.09.2004 - XII ZR 194/01   BGB § 1376

Zur Frage, ob bei der Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich dem vom Sachverständigen ermittelten Ertragswert der Betrag hinzugerechnet werden kann, um den der Verkehrswert eines einzelnen Unternehmensbestandteils dessen Buchwert übersteigt.

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ra.wenni@gmx.de (RA Wenni) Wirtschaftsrecht Tue, 26 Sep 2017 19:25:24 +0000