WK Rechtanwälte - Aktuell https://www.wk-anwaelte.de Thu, 28 Mar 2024 10:25:54 +0000 Joomla! - Open Source Content Management de-de BGH: Verbotsirrtum bei unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/57-bgh-verbotsirrtum-bei-unerlaubtem-betreiben-von-bankgeschaeften https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/57-bgh-verbotsirrtum-bei-unerlaubtem-betreiben-von-bankgeschaeften Mit Urteil vom 18.07.2018 Az. 2 StR 416/16 hat der…]]> kanzlei@wk.rechanwaelte.de (Michael) Bank-und Kapitalmarktrecht Wed, 05 Dec 2018 16:30:43 +0000 BGH Urteil vom 16.05.2017: Zulässigkeit negative Feststellungsklage bei Widerruf Darlehen https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/26-bgh-urteil-vom-16-05-2017-zulaessigkeit-negative-feststellungsklage-bei-widerruf-darlehen https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/26-bgh-urteil-vom-16-05-2017-zulaessigkeit-negative-feststellungsklage-bei-widerruf-darlehen In Widerrufsfällen kann eine negative Feststellungsklage zulässigerweise erhoben werden, wenn…

Der Feststellungsantrag ist im konkreten Fall dahin auszulegen, der Kläger leugne vertragliche Erfüllungsansprüche der Beklagten nach § 488 I 2 BGB ab dem Zugang des Widerrufs. Die Beklagte, die meint, der Widerruf des Klägers sei ins Leere gegangen, berühmt sich damit, dass ihr die vertraglichen Erfüllungsansprüche nach § 488 I 2 BGB zustehen. Insofern ist die negative Feststellungsklage des Klägers zulässig. Der Kläger muss sich nicht vorrangig darauf verweisen lassen, die Beklagte auf Rückgewähr der von ihm erbrachten Leistungen zu verklagen. Der Vorrang der Leistungsklage gilt nach Maßgabe der Senatsrechtsprechung, wenn der Kläger die positive Feststellung begehrt, der Verbraucherdarlehensvertrag habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Dieses Interesse deckt sich wirtschaftlich mit dem Interesse an der Rückgewähr der auf den Verbraucherdarlehensvertrag erbrachten Leistungen. Das hier zur Entscheidung gestellte Begehren festzustellen, dass die Beklagte gegen den Kläger aufgrund des Widerrufs keine Ansprüche (mehr) aus § 488 I 2 BGB hat, lässt sich dagegen mit einer Klage auf Leistung aus dem Rückgewährschuldverhältnis nicht abbilden. Die Widerrufsbelehrung ist unwirksam. Sie macht nicht deutlich, dass für das Anlaufen der Widerrufsfrist der Vertragsantrag des Verbrauchers zur Verfügung gestellt werden muss. Die Ausführungen des Berufungsgerichts, der Kläger habe das Widerrufsrecht nicht treuwidrig ausgeübt, hielten revisionsrechtlicher Überprüfung stand. BGH, Urt. v. 16.5.2017 – XI ZR 586/15

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ra.wenni@gmx.de (RA Wenni) Bank-und Kapitalmarktrecht Mon, 11 Sep 2017 11:19:24 +0000
BGH: Kündigung von Bausparverträgen zulässig https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/22-kuendigung-bausparvertraege https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/22-kuendigung-bausparvertraege Bausparer können sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit…]]> ra.wenni@gmx.de (RA Wenni) Bank-und Kapitalmarktrecht Thu, 10 Aug 2017 23:00:00 +0000 BGH: Kreditbearbeitungsgebühren rechtswidrig https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/13-bgh-kreditbearbeitungsgebuehren-rechtswidrig https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/13-bgh-kreditbearbeitungsgebuehren-rechtswidrig Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass…]]> ra.wenni@gmx.de (RA Wenni) Bank-und Kapitalmarktrecht Sun, 14 Feb 2016 14:35:24 +0000 AG Hamburg: Bearbeitungsgebühr bei Unternehmensdarlehen rechtswidrig https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/8-ag-hamburg-bearbeitungsgebuehr-bei-unternehmensdarlehen-rechtswidrig https://www.wk-anwaelte.de/2016-11-13-15-48-56/item/8-ag-hamburg-bearbeitungsgebuehr-bei-unternehmensdarlehen-rechtswidrig Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass…

Das Gericht stellte fest, dass die Bewertung der Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühr nicht auf Erwägungen des Verbraucherschutzes, die gegenüber einem Unternehmer unangebracht wären, beruht. Danach werden auch Unternehmen durch die Bearbeitungsgebühr unangemessen benachteiligt, wenn die Bank damit ein Entgelt für Tätigkeiten fordert, die sie ganz überwiegend im eigenen Interesse erbringt. Auch die Umweltbank AG ist durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig durch die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13, zur Erstattung einer Bearbeitungsgebühr verurteilt wurde. Unternehmer sollten daher ebenfall rasch handeln und die Rückforderung ihrer Bearbeitungsgebühren einfordern. Nach dem neuesten BGH Urteil zu einem Privatdarlehen gilt hier 10 Jahre Verjährungsfrist, denn nach diesem Urteil war die Rechtslage bisher fraglich und die Verjährung richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Die absolute Verjährungsgrenze ist daher kenntnisunabhänig bei 10 Jahren anzusetzen, d.h. sie können noch Rückforderungen aus Darlehensverträgen aus den Jahren 2004 bis 2011 geltend machen. Jedoch sollten sie sofort Verjährungsunterbrechnende Maßnahmen einleiten. Hinzu kommt noch die Verzinsung des Rückforderungsbetrages mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zahlung des Bearbeitungsentgeltes. Gerne sind wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche behilflich. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Michael Wenni.

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kanzlei@wk.rechanwaelte.de (Michael) Bank-und Kapitalmarktrecht Mon, 08 Feb 2016 13:10:14 +0000