1. Allgemein
Im Bereich des Wirtschaftsrechtes begleiten wir rechtlich den Unternehmenskauf bzw. den Verkauf eines Unternehmens. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Neuakquisition eines Unternehmens oder helfen bei dem Verkauf eines bestehenden Unternehmens. Den Fokus legen wir hier auf mittelständische Unternehmen.Der Unternehmenskauf bzw. Verkauf gliedert sich in drei Schritte.
2. Ablauf des Verkaufes bzw. Kaufes eines Unternehmens
Zunächst steht eine Stillschweigevereinbarung bzw. Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer mit entsprechenden Vertragsstrafen bei Scheitern des Kaufes. (Letter of Intent) Danach folgt beim Kauf eines Unternehmens deren umfassende wirtschaftliche und rechtliche Prüfung (sog. Due Diligence) Ist das Unternehmen seinen Preis wert? Gibt es juristische Probleme? Nach der Prüfung folgt der Vertragsabschluss zu den vereinbarten Bedingungen.
Wir begleiten wie fogt:
- rechtliche Prüfung bestehender Verträge
- Entwurf von Verträgen
- Übernahme von Treuhandfunktionen
- Rechtliche Betreuung bei Nachfolgeplanungen
Nachfolgend informieren wir Sie über einen wichtigen Bereich des Unternehmenskaufes und der wichtigsten Rechtsprechung hierzu.
3. Due Diligence
Der wichtigste Bereich bei einem Unternehmenskauf ist die Prüfung des Unternehmens. Wie bei allen Kaufverträgen muss das Kaufobjekt sehr genau untersucht und begutachtet werden. Die Prüfung des Kaufobjektes "Unternehmen" ist daher sehr wichtig und ein sehr komplexer Vorgang, da verschiedene Bereiche des Unternehmens geprüft werden müssen. Nach der Prüfung muss der objektive Wert des Unternehmens, also der Kaufpreis ermittelt werden. Da es keinen Markt für das Produkt Unternehmen gibt, gibt es keine offenen Preise. Entscheidend ist, ob das Unternehmen werthaltig ist, d.h. kann der gezahlte Kaufpreis in relativer kurzer Zeit erwirtschaftet werden und gibt es danach nachhaltige Wertschöpfung durch das neue Unternehmen. Gerade bei dem Kauf mittelständischer Unternehmen ist das Unternehmen sehr personengeprägt. In diesem Bereich sollte ein Übergang auf den neuen Inhaber möglichst fließend sein. Die Werthaltigkeit des Unternehmens kann nur nach längerer Mitarbeit im Unternehmen ermittelt werden.
4. Urteile zum Unternehmenskauf
| Gericht | Datum |
Az. |
Gegenstand der Entscheidung |
| BGH | 08.02.1995 |
XIII ZR 8/94 | Ertragsfähigkeit eines Unternehmens bei dessen Erwerb eine zugesicherte Eigenschaft |
| OLG Brandenburg |
27.05.1998 | 7 U 132/97 | Haftung für Firmenfortführung nach § 25 HGB bei bloßer Namensfortführung |
| BGH |
18.06.1996 | VI ZR 121/95 | Beweislast bei Täuschung über Umsatz bei Erwerb eines Unternehmens |
| BGH |
VIII ZR 32/00 | Informationspflicht beim Unternehmenskauf | |
| BGH |
12.02.2001 | II ZR 148/99 | Haftung für Altschulden bei Firmenfortführung |
| KG Berlin | 24.02.1998 | 7 U 2476/97 | Übertragung einer Zahnarztpraxis mit Patientenkartei |
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