Allgemein
Eines Tages erhalten Sie Post, die den Eindruck erweckt, dass Sie einen hohen Geldbetrag gewonnen haben oder dass Sie als Gewinner eines Geldpreises ausgewählt wurden. Sie müssen nur etwas bestellen oder bei einer teueren 0190 - oder 0900 - Nummer anrufen, und Ihnen wird der Geldpreis überwiesen.Als Absender treten Briefkastenfirmen, die Ihren Sitz im europäischen Ausland haben, in Erscheinung. In der Regel bekommen die Gewinner Ihren versprochenen Gewinn nicht. Dafür haben Sie aber meist geringwertige Waren bestellt. Sofern der Verbraucher die Bestellung nicht bezahlt, mahnen diese Firmen oder "verkaufen" die Forderung an Factoringfirmen wie z.B. die FkH GbR aus Heuchelheim, die dann mit Hilfe eines Inkassounternehmens namens UGV Inkasso GmbH und Rechtsanwälten Wehnert u. Kollege die Forderungen sehr konsequent eintreiben lässt. Auffallend ist, dass der Geschäftsführer der FkH GbR und des Inkassounternehmens identisch ist. Will der Verbraucher seinen Gewinn gem. § 661a BGB einklagen, so wird ihm dies in den seltensten Fällen gelingen oder die Firma geht nach der Verurteilung in die Insolvenz.
Firmen
In Erscheinung getreten sind Firmen mit den Namen wie z.B. Alpenversand, Lindas Centralversand, Eurox etc. Seit Jahren warnen die Verbraucherzentralen, insbesondere die Verbraucherzentrale Hamburg vor diesen Firmen und den Aufkäufern solcher Forderungen.
Werbung mit falschen Gewinnversprechen strafbar
Im Jahr 2006 wurden die ersten Verantwortlichen und Hintermänner solcher Briefkastenfirmen in Mannheim von der 22. Strafkammer des LG Mannheim wegen irreführender Werbung zu Bewährungstrafen verurteilt. Das Urteil des LG Mannheim wurde mit Urteil des BGH vom 30.05.2008 Az. 1 StR 166/07 bestätigt und die Einziehung des gesamten Gewinns angeordnert. Hierüber wurde die Sache aber an eine andere Kammer des LG Mannheim verwiesen. Der BGH führt im Leitsatz 3 folgendes aus: "Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern".
Im Frühjahr 2007 wurde wiederum gegen Hintermänner solcher Firmen von der Staatsanwaltschaft in Offenburg Anklage wegen Betrugs erhoben.
Geschädigte Verbraucher von ODD Firmen und anderen Firmen können Ihren Schaden aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 16 UWG geltend machen und Ihre Ansprüche anmelden. Ferner können Ansprüche bei Abtretung gegen die Factoring Firma, die solche Forderungen aufgekauft haben, und gegen die Inkassofirmen oder beteiligte Anwälte, die solche Forderungen der Factoringfirma beigetrieben haben, in Betracht kommen. Wir helfen hierbei gerne.
Im Frühjahr 2007 wurde wiederum gegen Hintermänner solcher Firmen von der Staatsanwaltschaft in Offenburg Anklage wegen Betrugs erhoben.
Berichterstattung
Über folgende Direktmarketingfirmen mit Briefkastenfirmen wurde und wird in den Medien kritisch berichtet:
| Firma | Geschäftsgegenstand | Berichte |
| ODD GmbH | Mutterfirma verschiedener Briefkastenfirmen im europäischen Ausland, die Gewinnzusagen, die mit Bestellungen verbunden waren, verschickten | www.baden-online.de |
| Top Promotion GmbH | Direktmarketingfirma im Zusammenhang mit Gewinnversprechen z.B. Lindas Centralversand | www.baden-online.de |