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Aktuelle Entwicklung der Erbschaftsteuer

Am 6. November 2008 hat sich die Regierungskoalition nach langem Ringen auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Nach den bisher bekannten Details der Einigung sieht die Reform nun folgendermaßen aus:

1. Freistellung des nicht betrieblichen Vermögens für Ehegatten, Kinder und Enkel

Für den Übergang von privatem Vermögen im engen Familienbereich ist vorgesehen, dass die persönlichen Freibeträge angehoben werden für

  • Ehegatten von 307.000 auf 500.000 Euro
  • Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro
  • Enkel von 51.000 auf 200.000 Euro.

Neu durch den Kompromiss:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sollen grundästzlich steuerfrei das selbst genutzte Wohneigentum übernehmen können.
  • Für Kinder und Kinder verstorbener Kinder soll selbstgenutztes Wohneigentum bis 200 qm steuerfrei bleiben.