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BFH: Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

 

Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d EStG in Zukunft nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs in einem am 12.03.2008 veröffentlichten Beschluss vom 17.12.2007 entschieden (Az.: GrS 2/04). Er ist damit von einer rund 45 Jahre währenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung abgerückt. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die neue, für die Steuerbürger ungünstigere Rechtsprechung allerdings erst in solchen Erbfällen anzuwenden, die nach Veröffentlichung des Beschlusses eintreten werden.

Übersetzung



The News
GmbH- Gesetz Reform am 26.06.2008 beschlossen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Michael Wenni   

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Folgende Neuerungen gibt es:

  • neue "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ohne Stammkapital aber mit Thesaurierungspflicht ("1 Euro GmbH")
  • Musterprotokoll für Standardgründungen
  • besserer Gläubigerschutz im Insolvenzfall
  • Verhinderung von "Firmenbestattungen"
  • Bereinigung der Regeln für Kapitalerhaltung und Eigenkapitalersatz

Weiteres zur GmbH-Reform erfahren Sie hier.

 
Erbrechtsreform: Erbrecht wird modernisiert PDF Drucken E-Mail
Montag, den 04. Februar 2008 um 01:00 Uhr

Das Bundeskabinett hat am 30.1.2008 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Er soll mehr Freiheiten für Erblasser bringen und der veränderten gesellschaftlichen Realität (Wertewandel, Pflegenotstand etc.) Rechnung tragen. Es geht um Anerkennung von Pflegeleistungen, gestaffelte Anrechnung von Schenkungen, Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsstundung sowie ein verändertes Verjährungsrecht. Die erste Beratung im Bundestag fand am 29.05.2008 statt (BT-Drs. 16/8954). Nun sind die Ausschüsse am Werk.

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Modernisierung der Gründe für Pflichtteilsentziehungen
  • Pflege des Erblassers wird stärker berücksichtigt
  • Schenkungen: Ende des Alles-oder-Nichts-Prinzips
  • Erleichterung bei der Stundung des Pflichtteilsausgleichs
  • Verjährung

Zur Zeit befindet sich nach der ersten Lesung der Gesetzesentwurf in den Ausschüssen zur weiteren Beratung. Wichtige Drucksachen: BR-DRS 96/08 und BT-DRS 16/8954

 
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