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GmbH- Gesetz Reform am 26.06.2008 beschlossen |
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Geschrieben von: Michael Wenni
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Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Folgende Neuerungen gibt es:
- neue "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ohne Stammkapital aber mit Thesaurierungspflicht ("1 Euro GmbH")
- Musterprotokoll für Standardgründungen
- besserer Gläubigerschutz im Insolvenzfall
- Verhinderung von "Firmenbestattungen"
- Bereinigung der Regeln für Kapitalerhaltung und Eigenkapitalersatz
Weiteres zur GmbH-Reform erfahren Sie hier. |
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Erbrechtsreform: Erbrecht wird modernisiert |
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Montag, den 04. Februar 2008 um 01:00 Uhr |
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Das Bundeskabinett hat am 30.1.2008 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Er soll mehr Freiheiten für Erblasser bringen und der veränderten gesellschaftlichen Realität (Wertewandel, Pflegenotstand etc.) Rechnung tragen. Es geht um Anerkennung von Pflegeleistungen, gestaffelte Anrechnung von Schenkungen, Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsstundung sowie ein verändertes Verjährungsrecht. Die erste Beratung im Bundestag fand am 29.05.2008 statt (BT-Drs. 16/8954). Nun sind die Ausschüsse am Werk.
Folgende Änderungen sind geplant:
- Modernisierung der Gründe für Pflichtteilsentziehungen
- Pflege des Erblassers wird stärker berücksichtigt
- Schenkungen: Ende des Alles-oder-Nichts-Prinzips
- Erleichterung bei der Stundung des Pflichtteilsausgleichs
- Verjährung
Zur Zeit befindet sich nach der ersten Lesung der Gesetzesentwurf in den Ausschüssen zur weiteren Beratung. Wichtige Drucksachen: BR-DRS 96/08 und BT-DRS 16/8954 |
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