Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Folgende Neuerungen gibt es:
- neue "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ohne Stammkapital aber mit Thesaurierungspflicht ("1 Euro GmbH")
- Musterprotokoll für Standardgründungen
- besserer Gläubigerschutz im Insolvenzfall
- Verhinderung von "Firmenbestattungen"
- Bereinigung der Regeln für Kapitalerhaltung und Eigenkapitalersatz
Weiteres zur GmbH-Reform erfahren Sie hier.
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