Das Bundeskabinett hat am 30.1.2008 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Er soll mehr Freiheiten für Erblasser bringen und der veränderten gesellschaftlichen Realität (Wertewandel, Pflegenotstand etc.) Rechnung tragen. Es geht um Anerkennung von Pflegeleistungen, gestaffelte Anrechnung von Schenkungen, Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsstundung sowie ein verändertes Verjährungsrecht. Die erste Beratung im Bundestag fand am 29.05.2008 statt (BT-Drs. 16/8954). Nun sind die Ausschüsse am Werk.
Folgende Änderungen sind geplant:
- Modernisierung der Gründe für Pflichtteilsentziehungen
- Pflege des Erblassers wird stärker berücksichtigt
- Schenkungen: Ende des Alles-oder-Nichts-Prinzips
- Erleichterung bei der Stundung des Pflichtteilsausgleichs
- Verjährung
Zur Zeit befindet sich nach der ersten Lesung der Gesetzesentwurf in den Ausschüssen zur weiteren Beratung. Wichtige Drucksachen: BR-DRS 96/08 und BT-DRS 16/8954
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