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BFH: Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

 

Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d EStG in Zukunft nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs in einem am 12.03.2008 veröffentlichten Beschluss vom 17.12.2007 entschieden (Az.: GrS 2/04). Er ist damit von einer rund 45 Jahre währenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung abgerückt. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die neue, für die Steuerbürger ungünstigere Rechtsprechung allerdings erst in solchen Erbfällen anzuwenden, die nach Veröffentlichung des Beschlusses eintreten werden.

Übersetzung



BGH: Preisanpassungsklausel an den Ölpreis ist unzulässig
Donnerstag, den 25. März 2010 um 18:17 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.03.2010  entschieden, dass Gasversorger ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden dürfen. Damit ist zwar die generelle Ölpreisbindung noch nicht vom Tisc. Die Karlsruher Richter kippten die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel, nach der die  Versorger den Gaspreis für Endkunden allein an die Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl, abgekürzt HEL, gebunden hatten. Die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein, entschieden die Richter. Das gilt in den Fällen, in denen Kunden einen Sondervertrag mit dem Versorger geschlossen haben – also nicht einfach nur den Grundtarif beziehen (BGH, Az. VII ZR 178/08 und VII ZR 304/08). Bei einer unzulässigen Preiserhöhung können die Verbraucher u.U. Ihr Geld im Einzelfall zurückbekommen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 17. November 2011 um 11:11 Uhr