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BGH: Preisanpassungsklausel an den Ölpreis ist unzulässig |
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Donnerstag, den 25. März 2010 um 18:17 Uhr |
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.03.2010 entschieden, dass Gasversorger ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden dürfen. Damit ist zwar die generelle Ölpreisbindung noch nicht vom Tisc. Die Karlsruher Richter kippten die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel, nach der die Versorger den Gaspreis für Endkunden allein an die Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl, abgekürzt HEL, gebunden hatten. Die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein, entschieden die Richter. Das gilt in den Fällen, in denen Kunden einen Sondervertrag mit dem Versorger geschlossen haben – also nicht einfach nur den Grundtarif beziehen (BGH, Az. VII ZR 178/08 und VII ZR 304/08). Bei einer unzulässigen Preiserhöhung können die Verbraucher u.U. Ihr Geld im Einzelfall zurückbekommen.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 17. November 2011 um 11:11 Uhr |