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Der 1. Strafsenat hat mit Urteil vom 2.12.2008 - 1 StR 416/08 - in einer Grundstazentscheidung zur Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung entschieden. Maßgeblich ist der Steuerschaden.Nach dem BGH kann in der Regel bei einer Steuerhinterziehung über 50.000 Euro von einem großen Ausmaß im Sinne des § 370 Abs. 3 AO ausgegangen werden, was eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.

Übersetzung



Urheberrechtsverletzung durch Forenbetreiber
Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 15:45 Uhr

Das Hanseatisches Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 04.02.2009  Geschäftszeichen: 5 U 180/07 Vorinstanz: 308 O 119/07 unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils entschieden, dass der Forenbetreiber kein Schadensersatz an dem Urheber der Fotos auf der allseits bekannten und in der öffentlichen Kritik stehenden  Internetseite www.marions-kochbuch.de zahlen muss, da nicht erwiesen ist, dass der Forenbetreiber der Urheber der Urheberrechtsverletzung ist und daher ein Anspruch aus  § 97 Abs.1 UrhG gegeben ist. Die Beweislast liegt hier eindeutig beim Urheber.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 15. April 2011 um 09:27 Uhr