Das Hanseatisches Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 04.02.2009 Geschäftszeichen: 5 U 180/07 Vorinstanz: 308 O 119/07 unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils entschieden, dass der Forenbetreiber kein Schadensersatz an dem Urheber der Fotos auf der allseits bekannten und in der öffentlichen Kritik stehenden Internetseite www.marions-kochbuch.de zahlen muss, da nicht erwiesen ist, dass der Forenbetreiber der Urheber der Urheberrechtsverletzung ist und daher ein Anspruch aus § 97 Abs.1 UrhG gegeben ist. Die Beweislast liegt hier eindeutig beim Urheber.
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