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Die EU-Kommission hat am 02.04.2008 Ihr Weissbuch zu Schadensersatzklagen wegen EG-Wettbewerbsverstößen, insbesondere durch Kartelle - veröffentlicht. Mindestens 13 Milliarden Euro sollen nach Schätzung der EU-Kommission den durch Kartellabsprachen entstandenden Schaden für Verbraucher und Firmen sein. {mospagebreak}Das veröffentlichte Kartell-Weissbuch macht Vorschläge zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Firmen, die durch Bildung von Kartellen gegen das EG-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Übersetzung



Abo-Fallen Anwältin zum Schadensersatz verurteilt
Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 12:35 Uhr
Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09  die Anwältin Katja G. aus München, die in der öffentlich Kritik stand, und die als Mahnanwältin für Internetanbieter von sogenannten "Abofallen" tätig war, zum Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den §§ 263, 22, 27 StGB in Höhe der entstandenen Anwaltskosten für die Abwehr eines geltend gemachten unberechtigten Anspruchs verurteilt. Somit können alle Verbraucher, die Anwaltskosten für die Abwehr solcher Forderungen direkt gegen die Anwältin geltend machen. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 13:05 Uhr