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Mit Urteil vom 29.07.2008 hat das OLG - München Az. 5 U 4018/07 hat das Gericht bestätigt, dass die Commerzbank wegen Falschberatung zu Recht zur Rückabwicklung der gesamten Anlage gezwungen ist.

Übersetzung



Kontopfändungsschutz nun geregelt
Donnerstag, den 01. Oktober 2009 um 12:12 Uhr

Am 17.07.2009 wurde das neue Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes verkündet. (BGBl. 2009, S. 1707 ff.) Damit kann jeder Bundesbürger bei seiner Bank den Antrag stellen, dass für sein Girokonto pfändungsschutz bis zur Höhe seiner nicht pfändbaren Einkünfte besteht.

Der Gesetzentwurf wurde am 5. September 2007 vom Bundeskabinett beschlossen und am 9. November 2007 hat der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben. Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar 2008 den Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der Gesetzentwurf will effektiven Schutz bei Kontopfändungen schaffen. Unter Wahrung der Interessen der Gläubiger verbleiben einem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren so die Geldmittel, die er zur Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt. Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Ver­kündung und Inkraft­treten vorgesehen. Voraussichtlich wird das P-Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen.