Eine Telefongesellschaft, die die Umschaltung des Telefon-Festnetzanschlusses eines Kunden verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vornimmt, haftet für die Schäden, LG Frankfurt am Main, Urteil am 11.06.2008 (Az.: 3-13 O 61/06){mospagebreak}
Übersetzung
Erbschaftsteuerreform am 05.12.2008 beschlossen
Mittwoch, den 10. Dezember 2008 um 01:00 Uhr
Der Bundesrat hat in seiner 852. Sitzung am 5. Dezember 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. November 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen. Somit - sofern das Gesetz vom Bundespräsidenten ratifiziert wird - gilt ab dem 01.01.2009 das neue Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz.