Einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Steuerverfahrens, den das Bundesfinanzministerium erarbeitet hat, hat das Kabinett am 23.07.2008 beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, papierbasierte Vorgänge durch elektronische Kommunikationswege zu ersetzen und somit Bürokratiekosten einzusparen, so das Ministerium in einer eigenen Mitteilung. Das Steuerbürokratiegesetz geht im Herbst 2008 in den Bundestag.
Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz sollen bis Ende 2011 die bürokratischen Kosten um etwa 25 Prozent reduziert werden, bis Ende 2009 soll etwa die Hälfte dieses Ziels erreicht werden, erläutert das Bundesfinanzministerium. Das Gesetz werde Unternehmen und Verwaltung um mehr als 200 Millionen Euro entlasten. Hinzu kämen bereits abgebaute Bürokratiekosten für die Wirtschaft im Steuerbereich von etwa 1,1 Milliarden Euro seit Beginn der Legislaturperiode. Dass die Bundesregierung damit auf dem richtigen Weg sei, zeige eine Studie von Weltbank und PriceWaterhouseCoopers. Danach sei das deutsche Steuerrecht in der Praxis für viele Bürger und Unternehmer schon deutlich einfacher geworden - hinsichtlich des zeitlichen Aufwands liegt Deutschland im EU 25-Vergleich im Mittelfeld.
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