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BGH: Preisanpassungsklausel an den Ölpreis ist unzulässig |
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Donnerstag, den 25. März 2010 um 18:17 Uhr |
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.03.2010 entschieden, dass Gasversorger ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden dürfen. Damit ist zwar die generelle Ölpreisbindung noch nicht vom Tisc. Die Karlsruher Richter kippten die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel, nach der die Versorger den Gaspreis für Endkunden allein an die Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl, abgekürzt HEL, gebunden hatten. Die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein, entschieden die Richter. Das gilt in den Fällen, in denen Kunden einen Sondervertrag mit dem Versorger geschlossen haben – also nicht einfach nur den Grundtarif beziehen (BGH, Az. VII ZR 178/08 und VII ZR 304/08). Bei einer unzulässigen Preiserhöhung können die Verbraucher u.U. Ihr Geld im Einzelfall zurückbekommen. |
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 17. November 2011 um 11:11 Uhr |
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Urheberrechtsverletzung durch Forenbetreiber |
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Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 15:45 Uhr |
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Das Hanseatisches Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 04.02.2009 Geschäftszeichen: 5 U 180/07 Vorinstanz: 308 O 119/07 unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils entschieden, dass der Forenbetreiber kein Schadensersatz an dem Urheber der Fotos auf der allseits bekannten und in der öffentlichen Kritik stehenden Internetseite www.marions-kochbuch.de zahlen muss, da nicht erwiesen ist, dass der Forenbetreiber der Urheber der Urheberrechtsverletzung ist und daher ein Anspruch aus § 97 Abs.1 UrhG gegeben ist. Die Beweislast liegt hier eindeutig beim Urheber. |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 15. April 2011 um 09:27 Uhr |
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Abo-Fallen Anwältin zum Schadensersatz verurteilt |
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Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 12:35 Uhr |
Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09 die Anwältin Katja G. aus München, die in der öffentlich Kritik stand, und die als Mahnanwältin für Internetanbieter von sogenannten "Abofallen" tätig war, zum Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den §§ 263, 22, 27 StGB in Höhe der entstandenen Anwaltskosten für die Abwehr eines geltend gemachten unberechtigten Anspruchs verurteilt. Somit können alle Verbraucher, die Anwaltskosten für die Abwehr solcher Forderungen direkt gegen die Anwältin geltend machen. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 13:05 Uhr |
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Kontopfändungsschutz nun geregelt |
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Donnerstag, den 01. Oktober 2009 um 12:12 Uhr |
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Am 17.07.2009 wurde das neue Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes verkündet. (BGBl. 2009, S. 1707 ff.) Damit kann jeder Bundesbürger bei seiner Bank den Antrag stellen, dass für sein Girokonto pfändungsschutz bis zur Höhe seiner nicht pfändbaren Einkünfte besteht.
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