Wirtschaftsstrafrecht

Allgemein

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Es dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung.

Bis weit in die 80er Jahre· war die Materie des Wirtschaftsstrafrechtes nur wenigen Spezialisten geläufig und es gab kaum Abhandlungen dazu. Der Begriff· wird seit Anfang der 90er Jahre mit wachsender Intensität in der Rechtswissenschaft, der Rechtswirklichkeit und der Öffentlichkeit gebraucht.

Der Begriff "Wirtschaftsstrafrecht" ist nicht gesetzlich festgelegt. Ob eine Vorschrift inhaltlich Wirtschaftsstrafrecht ist, ergibt sich aus letztlich aus ihrem Schutzzweck. Soll sie Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen oder kann sie auch nur dazu verwendet werden, ist sie "Wirtschaftsstrafrecht".

Das erste Wirtschaftsstrafgesetz von 1949 listete das geltende Wirtschaftsstrafrecht auf und reduzierte durch die Einführung von Ordnungswidrigkeiten statt Straftaten den Einfluss der Verwaltungsbehörden, in deren Händen bislang vielfach die Steuerung der Wirtschaft durch Ordnungsstrafgewalt lag.

In § 74c Gerichtsverfassungsgesetz wird die Zuständig der Wirtschaftsstrafkammer an einem Landgericht geregelt. Dort wird ein der Kreis der Strafnormen genannt wird, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammer zählen. Die Vorschrift bestimmt, welche Straftaten wegen der besonderen Beziehung zum Wirtschaftsleben vor einem Richtergremium mit besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und Vorschriften verhandelt werden müssen. Der Katalog ist zwar umfangreich, beschreibt aber nicht den Kernbereich. Dieser liegt primär in folgendem:

Für die Bekämpfung vor allem in diesen Feldern wurden in einigen Bundesländern (Brandenburg,Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen) spezielle Einheiten der Staatsanwaltschaft geschaffen, die sogenannten "Schwerpunktsstaatsanwaltschaften"

Unsere Tätigkeiten

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Wirtschaftsstraftaten
  • Bekämpfung der Korruption in Ihrem Unternehmen durch verschiende Maßnahmen z.B. Anonyme Hotline für Ihre Mitarbeiter