Strafrecht

Allgemein

Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des Öffentlichen Rechts, in dem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Als Beschuldigter sieht man sich staatlichen Eingriffen oft hilflos ausgesetzt.

Der Staat will mit dem Strafrecht das Zusammenleben und den dafür notwendigen Rechtsfrieden schützen. Deshalb stellt er sozialschädliches Verhalten unter Strafen. Wer gegen ein Strafgesetz verstößt, muss mit Sanktionen rechnen, die aus einer Geldstrafe, einer zeitige Haftstrafe mit oder ohne Bewährung oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestehen können.

Als Ihr Strafverteidiger ist es meine Aufgabe, für einen fairen Verfahrensablauf zu sorgen -unabhängig davon, ob die Beschuldigungen zutreffen, oder nicht.

Sie sollten bedenken, dass Sie zu keinem Vorwurf bei der Polizei Angaben machen müssen, bevor Sie sich nicht mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten haben.

Ob als Beschuldigter oder Opfer einer Straftat, ob schuldig oder unschuldig, als Betroffener eines Strafverfahrens sollten Sie sich immer den Rat und die Unterstützung eines Fachmanns auf dem Gebiet des Strafrechts holen, damit Sie nicht nur Objekt des Verfahrens sind, sondern selbst Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen können, und zwar je früher, umso besser!Je früher im Verfahren Sie zu mir kommen, umso besser kann ich Sie vertreten.

 

 

Häufige Tätigkeitsbereiche

  • schnelle Hilfe nach der Verhaftung
  • Kontrolle aller staatlichen Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchung, Blutentnahme, Verhaftung, Haftprüfung
  • Einspruch im Strafbefehlsverfahren
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren
  • Zeugenbeistand
  • Nebenklage
  • Adhäsionsverfahren, d.h. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Täter im Strafprozess

Sollten Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, so stehe ich auch gerne als Pflichtverteidiger zur Verfügung.

Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas M. M. Klatt

 

 

Rechtsinformationen

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Als Zeuge vor Gericht