Der jahrelange Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz ist beigelegt. Beide Staaten unterzeichneten ein Steuerabkommen, nach dem deutsches Kapital in der Schweiz für die vergangenen Jahre unterschiedlich pauschal besteuert wird. In der Zukunft soll dagegen die deutsche Abgeltungsteuer gelten.
Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten – sofern die jeweiligen Parlamente den teils umstrittenen Regeln zustimmen. Das Abkommen dürfte bei Anlegern, die Konten in der Schweiz führen, für Erleichterung sorgen: Sie sollen weiterhin anonym bleiben, außerdem gehen sie straffrei aus – sofern noch keine Ermittlungen gegen sie laufen.
Berechnung und Überweisung eventueller Kapitalertragssteuern übernehmen vollständig die Schweizer Kreditinstitute. Sie sollen zudem zum 1. Januar 2013 dem deutschen Fiskus eine Abschlagszahlung für entgangene Steuern vergangener Jahre zahlen. Die pauschalen Steuersätze für bereits eingestrichene Gewinne beziehen sich auf Kapitalerträge, die ungefähr seit dem Jahr 2000 aufgelaufen sind und liegen zwischen 19 und 34 Prozent – je nachdem wie hoch die Gewinne ausfielen und welche Anlageklassen diese einbrachten. Mit diesen Steuersätzen habe man versucht, frühere Steuerregeln in der Bundesrepublik einzubeziehen, nach denen Zinsgewinne höher besteuert, andere Erträge aber teilweise steuerbefreit waren, wie etwa beim Verkauf von Aktien nach zwölf Monaten Haltefrist oder beim Halbeinkünfteverfahren. Ab 2013 gilt dann die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
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