Am 29. Dezember 2010 wurde in Berlin ein Revisionsprotokoll zum deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.
Gegenstand ist die Umsetzung des OECD -Standards für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen durch Anpassung der Informationsaustauschklausel des DBA an Artikel 26 des aktuellen OECD-Musterabkommens für Doppelbesteuerungsabkommen. Danach sind auf Ersuchen die Informationen zu übermitteln, die für die Besteuerung im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Der Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden von Deutschland und Österreich ist damit erheblich erleichtert worden.
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