BVerfG: Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungswidrig
Dienstag, den 17. August 2010 um 17:03 Uhr
Nach den Bestimmungen der §§ 15, 16, 17 und 19 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (ErbStG a.F.) wurden eingetragene Lebenspartner nach Schaffung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 erbschaftsteuerrechtlich erheblich höher belastet als Ehegatten. Mit der Gesetzesreform vom Dezember 2008 wurden dann zwar der persönliche Freibetrag und der Versorgungsfreibetrag für erbende Lebenspartner und Ehegatten angeglichen. Allerdings wurden die Lebenspartner weiterhin wie entfernte Verwandte und Fremde beim Erben mit den höchsten Steuersätzen besteuert. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 als verfassunswidrig,da ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22. Juni ist nun eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten auch beiden Steuersätzen vorgesehen.