Mit Urteil vom 22.10.2009 hat der 6 Senat des BFH entschieden, dass Umbaukosten eines Hauses nach einem Schlaganfall als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 ESTG von der Steuer abgesetzt werden können. Der Leitsatz des BFHlautet:
"Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangungen eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund treten".(BFH, Urteil v. 22.10.2009 - Az. VI R 7/09 (FG Hessen) Damit weicht der 6. Senat von der Rechtsprechung des 3 Senats ab. Der 6. Senat lässt in solchen Fällen auch einen sofortigen Abzug der Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung zu.
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