Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2302) werden Maßnahmen ergriffen, die einerseits Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu befolgen, und die andererseits den Finanzbehörden Möglichkeiten einräumen, um die Aufklärung bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zu verbessern. Der Bürger hat nun erhöhte Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten.
Staaten und Gebiete, die ausländischen Finanzbehörden nicht entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte erteilen, erleichtern es Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen.
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