FG Köln: Anwaltskosten bei Rechtsstreit um Immobilie als Werbungskosten
Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 17:06 Uhr
Anwaltskosten für einen Rechtsstreit um ein Darlehen mit welchem eine vermietete Immobilie finanziert wurde, können als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Denn das  Darlehen wurde aufgenommen, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. So hat am 14.08.2008 das Finanzgericht  Köln in seinem Urteil mit dem Az.: 10 K1272/07 entschieden. Das Finanzamt hat jedoch Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.