Erhält die Witwe eines an den Folgen eines ärztlichen Fehlers verstorbenen Patienten von der Versicherung des Arztes bzw. des Krankenhauses eine Unterhaltsrente, unterliegen die Zahlungen nicht der Einkommensteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom26.11.2008 Aktenzeichen: X R 31/07 entschieden.
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