Allgemein
Viele Jahre lang war eine Ungleichbehandlung bei Vererbung von Grundvermögen und z.B. Geldvermögen festzustellen. Dies wurde kritisiert. Die Ungleichbehanldung rührte davon, dass Grundvermögen anders bewertet wurde als Geld und Kapitalvermögen.
Diese Ungleichbehandlung hat das Bundesverfassungsgericht in einer jüngsten Entscheidung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, diesen Missstand zu beseitigen. Der Gesetzgeber hat bis zum Jahr 2008 Zeit, das Erbschaftssteuergesetz zu ändern und verfassungskonform die Regeln anzupassen.
Aktuelle Entwicklung
Zur Zeit ist das neue Erbschaftsteuergesetz in der Entwicklung. Die aktuelle Diskussion können Sie hier verfolgen:
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