Allgemein
Im Wohnungsmietrecht und Gewerbemietrecht sind die Fallgestaltungen äußerst vielfältig. Das Wohnraummietrecht oder auch Wohnungsmietrecht betrifft die Vermietung von Räumen, die zum Wohnen genutzt werden sollen.
Gleichgültig ist, ob ein ganzes Haus (Hausmiete) oder eine einzelne Wohnung vermietet wird. Im Wohnraummietrecht bestehen vielfältige gesetzliche Vorschriften, die darauf zielen, den Mieter zu schützen.
Gegenstand des Gewerbemietrechts oder genauer des Gewerberaummietrechts sind Mietverhältnisse über gewerblich genutzte Objekte wie Büros, Lagerräume oder Produktionsstätten, die der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Mieters dienen.
Häufige Tätigkeitsbereiche
Häufige Bereiche unsere Beratung und Vertretung sind hier insbesondere:
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Gestaltung von Mietverträgen
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Außerordentliche, fristlose Kündigung des Mietverhältnis. Fristlose Kündigungen bedürfen regelmäßig einer eingehenden Begründung.
Mieter und Vermieter können hier viel falsch machen. Anwaltliche Beratung oder Vertretung sind in besonderem Maße geboten. -
Ordentliche, fristgemäße Kündigung des Mietverhältnis
Gerade bei regulären Kündigungen durch den Vermieter z.B. wegen Eigenbedarf ist auch hier eine eingehende Begründung notwendig. Für den Rechtslaien bestehen erhebliche Stolperfallen. -
Mietaufhebungsverträge
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Schönheitsreparaturen und Renovierung insbesondere bei Beendigung des Mietverhältnisses
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Schäden an der Mietsache und Schadensersatz
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Mietminderung wegen Lärm, Schimmel, Baumaßnahmen etc.
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Mieterhöhung
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Mietnebenkosten
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Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf einer Mietwohnung
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