Jugendstrafrecht

Allgemein

Wie Erwachsene müssen sich auch Kinder und Jugendliche an die Regeln des sozialen Zusammenlebens halten und die Strafgesetze achten. Aber erst mit dem Eintritt in das 15. Lebensjahr (also dem 14. Geburtstag) wird aus einem Kind ein strafrechtlich verantwortlicher Jungendlicher.

Anders als bei Erwachsenen steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt der Sanktionierung. So müssen jugendliche Straftäter zunächst mit Weisungen und Auflagen rechnen, bevor es zu Verurteilungen zu Jugendarrest und schließlich Jugendstrafe kommt.

Aber auch die Verteidigung in Jugendstrafsachen ist umso erfolgreicher, je früher sie beginnt und je besser sich Ihr Rechtsanwalt auch auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts auskennt.

 

Häufige Tätigkeitsbereiche

  • Diversionsverfahren
  • Schnelle Hilfe nach der Verhaftung
  • Kontrolle aller staatlichen Maßnahmen, wie Durchsuchung, Blutentnahme usw.
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren

 

Sollten Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, stehe ich Ihnen auch gerne als Pflichtverteidiger zur Verfügung.

 

Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas M. M. Klatt.