Bank- u. Kapitalanlagerecht

Allgemein

 

Gegenstände des Bankrechts und des Kapitalanlagerechtes sind die Regelungen des Geld und Währungverkehrs in einer Marktwirtschaft. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das dem öffentlichen und dem privaten Wirtschaftsrecht zuzuordnen ist.

 Das öffentliche Bankrecht regelt die Beziehung des Staates zu den Banken- und Finanzdienstleistungsunternehmen. Es  umfasst die staatliche Aufsicht über das Kredit- und das Finanzdienstleistungswesen. Rechtsgrundlagen sind u.a. das Kreditwesengesetz (KWG), das Bundesbankgesetz (BbankG), das Hypothekenbankgesetz (HypBankG), das Bausparkassengesetz (BausparkG), das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Ausgleichsbankgesetz. Als Regulierungsbereiche sind u.a. die Zulassung, die Bankenaufsicht, das Recht der Kapitalaufbringung und Liquiditätserhaltung bei Gesellschaften zu nennen.

Das private Bankrecht und Kapitalanlagerechtes bzw. Kapitalmarktrechtes umfasst die Rechtsbeziehung der Bank- und Finanzdienstleister zu privaten Kunden. Es umfasst zum einen das gesamte Vertragsrecht zwischen der Bank und ihren privaten Kunden. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch.

Zum anderen werden die Rechtsbeziehungen zwischen Finanzdienstleistern und Kapitalanlagegesellschaften z.B. Investmentsfonds zu den  privaten Kunden geregelt. Weiter Finanzdienstleistungen sind  u.a. die Anlage- und Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung, der Eigenhandel, die Drittstaateneinlagenvermittlung, das Finanztransfergeschäft und das Sortengeschäft.

Banken und Finanzdienstleister können weitere Geschäfte übernehmen, z.B  den Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten oder Reiseschecks, Eigenhandel in Finanzinstrumenten, Anlageberatung und Geldmaklergeschäfte.

Rechtsgrundlagen des privaten Bankrechts sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch das Handelsgesetzbuch (HGB), das Börsengesetz (BörsG), das Depotgesetz (DepotG), das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG), das Wechselgesetz (WG), das Scheckgesetz (ScheckG) etc.

 

Immer mehr Vermögen legen private und Insitutionelle Anleger bei Banken und Finanzdienstleister an. Bei diesen Anlageverträgen kommt es oftmals zu einem Kapitalverlust, der zu einer Vermögenseinbuße bei den Anlegern führt. In den letzten Jahren sind vermehrt durch die Finanzkrisen große Verluste bei den Anlegern entstanden, die zum Teil auch auf schlechte Finanzprodukte und schlechte Beratung zurückzuführen sind.

 

Häufige Beratungsschwerpunkte

 

Im Bank - und Kapitalanlagerecht sind wir in folgenden Bereichen schwerpunktmäßig tätig:

  • Durchsicht von Kapitalanlageverträgen vor der Anlageentscheidung/Investitionsentscheidung (nur rechtliche Beratung, keine Anlageberatung)
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen  wegen Falschberatung bei einer Kapitalanlage z.B. Investmentfonds, Aktienfonds
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhaften Anlageprospekt
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Bank
  • Abwehr von Ansprüchen  der Bank

Sofern sie Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Michael Wenni.