Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren seit 4.08.2009 in Kraft
Montag, den 31. August 2009 um 18:38 Uhr
Seit Jahren ist es in der Strafrechtspraxis, insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, gängige Praxis, dass es zur Verfahrensbeschleunigung Absprachen zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gibt. Der Gesetzgeber hat nun durch ein Gesetz  zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren diese Praxis kodifiziert und die Regelungen eingeführt, um die Absprachepraxis gesetzeskonform zu regeln und um Mißbräuche zu verhindern. Dieses Gesetz ist seit dem 04.08.2009 in Kraft. (BGBl I, 2353)