Der BGH hat sich in einer jüngsten Entscheidung mit der Frage der Persönlichkeitsverletzung des Nachbarn durch die Installation von Überwachungskameras auf demprivaten Grund stück zu beschäftigen. Der BGH hat im Leitsatz folgendes festgehalten:
"Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon auf Grund einer Verdachtssituation beinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht hierzu aber nicht aus."
BGH, Urteil v. 16.03.2010 - Az. VI ZR 176/09 (LG Postdam)
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