Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. Ein Hauptanliegen der Reform ist die Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe, wobei die Höhe des Pflichtteils nicht angetastet werden soll. Zudem sollen die bisher geltenden Stundungsregelungen erweitert werden.
Meist gelesen |
|
Oneview
Yigg
Seekxl
FAV!T
Kledy
Social Bookmarking
BoniTrust
Bookmarks.cc
Readster
Linkarena
Googlize this
Wikio