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BGH: Strafmaß bei Steuerhinterziehung |
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Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 01:00 Uhr |
Der 1. Strafsenat hat mit Urteil vom 2.12.2008 - 1 StR 416/08 - in einer Grundstazentscheidung zur Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung entschieden. Maßgeblich ist der Steuerschaden.Nach dem BGH kann in der Regel bei einer Steuerhinterziehung über 50.000 Euro von einem großen Ausmaß im Sinne des § 370 Abs. 3 AO ausgegangen werden, was eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 26. April 2009 um 16:49 Uhr |