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BGH: Wirksamkeit der Umlage der Hausverwaltungskosten in Miet-AGB |
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Mittwoch, den 24. März 2010 um 13:16 Uhr |
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Die Umlage von "Kosten der Kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend i.S. von 305 c BGB noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies gilt auch, wenn die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden, als die später tätsächlich abgerechneten Kosten. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 09.12.2009 - Az. XII ZR 109/08
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