Gesetz zum besseren Forderungseinzug in der EU
Dienstag, den 24. Juni 2008 um 01:00 Uhr
Der Deutsche Bundestag hat am 20.06.2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem «Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung» werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.