Der BGH hat die Deutsche Bank mit Urteil vom 22.03.2011 Az. XI ZR 33/10 dazu verurteilt, einem Hygieneartikelhersteller aus Altenstadt in Hessen gut 540 000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Deutschlands größte Bank habe ihre Beratungspflichten bei der Vermittlung von CMS Spread Ladder Swaps verletzt, urteilte der BGH (Az.: XI ZR 33/10). Das Geld hatte der Mittelständler durch den Kauf eines "CMS Spread Ladder Swaps" im Jahr 2005 verloren. Der BGH stellt klar, dass je komplexer die Finanzprodukte sind, um so höher die Beratungspflichten der Banken sind.
Dieses Urteil hat auch Auswirkungen für zahlreiche Städte und Gemeinden, die mit ähnlichen Geschäften viel Geld verloren haben. Mit dem ersten höchstrichterlichen Urteil in einer Serie von Klagen um derartige Geschäfte konkretisierte der BGH zugleich faktisch neue Beratungspflichten für Banken, die etliche Finanzgeschäfte betreffen, vor allem hochkomplexe Derivate. Klagen haben nach diesem Urteil sehr gute Aussicht auf Erfolg. Jedoch muss der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.
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