LG Gießen: Schadensersatz der Sparkasse wg. Lehmann Zertifikate
Montag, den 01. Februar 2010 um 12:48 Uhr
Das LG Gießen hat  mit Urteil vom 03.11.2009 Az. 3 O 149/09  in einem Fall entschieden, dass die Sparkasse wegen Falschberatung bei der Anlage in Lehmann-Zertifkate die Bank die Papiere zurücknehmen muss Zug um Zug gegen Rückzahlung der Anlagesumme. Die vom Emittenten gezahlte Provision (4,5 %) ist als Form der Rückvergütung nicht nur dem Grunde nach, sondern auch nach seiner exakten Höhe dem Kunden durch den Anlageberater mitzuteilen. Ferner ist der Anleger aufzuklären, wenn die Anlage nicht am Einlagesicherungsfonds der Banken teilnimmt.  Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.