Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die freie Unternehmerentscheidung bei betriebsbedingter Kündigung im Zusammenhang mit Outsourcing auf Subunternehmer nur auf Willkür oder Missbrauch hin überprüfbar ist.
Entschließt sich ein Arbeitgeber, bisher von Arbeitnehmern ausgeübte Tätigkeiten in Zukunft nicht mehr durch Arbeitnehmer, sondern durch selbstständige Unternehmer ausführen zu lassen, so entfällt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2008 in diesem Umfang das bisherige Beschäftigungsbedürfnis für Arbeitnehmer und ein betriebsbedingter Kündigungsgrund liegt vor (Az.: 2 AZR 1037/06).
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